Der Zweck des Verbandes nach § 1, Absatz 2 der Satzung
,,....Ist die Förderung der Musik in der Stadt Homburg, insbesondere der Instrumentalmusik. Dazu strebt er die Zusammenarbeit aller Musikvereine und - gruppen in der Kreisstadt Homburg an. Die vereinsrechtliche und organisatorische Selbstständigkeit der Verbandsmitglieder bleibt gewahrt.
Daraus hat der Verband folgende Funktionen entwickelt, die er in der Gründungsversammlung am 13. November 2001 vorgestellt hat:
Integrationsfunktion: die Mitglieder unter das genannte Ziel gemeinsam und übereinstimmend zu führen unter Wahrung der organisatorischen und vereinsrechtlichen Selbstständigkeit
Identifikationsfunktion: eine Plattform anzubieten um das Zusammengehörigkeitsverständnis im Rahmen eines Vereins oder als Gruppe in der Kreisstadt Homburg zu fördern
Koordinationsfunktion: die musikalischen Aktivitäten auf Stadtebene in Verbindung mit einer erwünschten großen Außenwirkung zu koordinieren (dazu gehören Erhebungen über die laufenden Aktivitäten)
Initiativfunktion: Vorschläge einzubringen bei Veranstaltern mit dem Ziel für die Mitgliedsorganisationen attraktive musikalische Plattformen zu schaffen
Funktion der Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen
Servicefunktion: Abwicklung von Aufgaben, die sich aus der technischen Zusammenarbeit mit der Kreisstadt ergeben (z. B. Förderzuschüsse)
Diese Funktionen werden auch in Zusammenarbeit mit der städtischen Musikschule übernommen.